Prämiengutschein
Seit Ende 2008 gibt es das Programm Bildungsprämie. Mit ihm will die Bundesregierung Erwerbstätige mit wenig Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützen.
Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wurden schon mehrere Hunderttausend Prämiengutscheine für berufsbezogene Weiterbildungen ausgegeben. Weiterbildungen, die den Nutzerinnen und Nutzern der Prämie dabei geholfen haben, sich besser zu qualifizieren, mehr berufliches Selbstvertrauen zu gewinnen, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.
Förderbedingungen
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, muss eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgewiesen werden. Zudem gilt eine Höchstgrenze beim zu versteuernden Einkommen in Höhe von 20.000 Euro, beziehungsweise 40.000 Euro für steuerlich gemeinsam Veranlagte.
In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Prämiengutscheine nur für Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn diese weniger als 1.000 Euro kosten. Entscheidend ist hierbei der Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet und nicht der Wohnort des Teilnehmers.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der berufsbezogenen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro
Weitere Informationen
Wenn ein Bildungsgutschein zum Einsatz kommen soll, kann die Anmeldung zu unseren Ausbildungen erst erfolgen, wenn die Förderung bereits genehmigt wurde. Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nicht bei uns beantragen können. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Eine Übersicht der Beratungsstellen und weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter: www.bildungspraemie.info.
Wenn Ihnen der Prämiengutschein bereits vorliegt, verwenden Sie bitte für Ihre Anmeldung das nachfolgende Anmeldeformular. Bitte senden uns das ausgefüllte Anmeldeformular sowie den Prämiengutschein im Original postalisch zu.
Download Anmeldung